Einsatz von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien

Art. 56 BayEUG (Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern) regelt den Umgang mit Mobilfunkte-lefonen und sonstigen digitalen Speichermedien:

(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die au-ßerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.  

Im Schulforum wurde über Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Vorgabe gesprochen und wie folgt festgelegt:  

Werden Mobilfunktelefone oder sonstige digitale Speichermedien unerlaubt gebraucht, können diese jederzeit einbehalten werden. Die Abholung dieser Geräte im Sekretariat ist nach Unterrichtsende möglich. Des Weiteren erfolgt ein Gespräch mit der Schulleitung.  

Zudem erfolgen diese Konsequenzen in Abhängigkeit von der Situation:  

- im Unterricht: Falls durch ein derartiges Gerät eine Störung verursacht wurde, kann die Lehrkraft einen Verweis aussprechen.

- bei Prüfungen: Bei Prüfungen sollen die Schüler dazu angehalten werden, ihre ausgeschalteten Handys vor Beginn der Prüfung auf das Lehrerpult zu legen. Hat ein Schüler dennoch ein angeschal-tetes Handy bei sich, soll ein Verweis ausgesprochen und aufgrund von Unterschleif die Note 6 für die entsprechende Prüfung erteilt werden.

- außerhalb des Unterrichts (z.B. auf den Gängen, in den Pausen, auf dem Schulgelände): Das Einbehalten des Gerätes wird im Sekretariat vermerkt. Im Wiederholungsfall wird ein Verweis durch das Direktorat ausgesprochen.  

Ziel dieser Maßnahmen ist es vor allem, die Medienkompetenz und das soziale Miteinander der Schüler zu stärken.  Grundsätzlich möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder anzuhalten, teure Handys (insbesondere Smartphones) nicht mit in die Schule zu bringen. Damit vermeiden Ihre Kinder ein unnötiges Diebstahl- und Beschädigungsrisiko dieser Geräte. Außerdem wird die Gefahr des Unterschleifs durch derartige Geräte bei Prüfungen reduziert. In einem Notfall können Ihre Kinder jederzeit vom Sekretariat aus kostenfrei zu Hause anrufen.